[ Auszug: Sind Eigentümer und Pfandgläubiger Unternehmer, juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, können sie
für die Ver ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]